Eine Zahnbehandlung in Deutschland ist für Schweizer Patientinnen und Patienten fast immer eine reine Privatbehandlung. Der Grund liegt im System: Die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz übernimmt zahnärztliche Leistungen nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen, weshalb Sie diesseits wie jenseits der Grenze als Selbstzahlerin oder Selbstzahler auftreten.

In Deutschland rechnet die Praxis dann nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Vor umfangreicheren Arbeiten erhalten Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag, nach Abschluss eine Rechnung in Euro, die Sie anschließend bei einer allfälligen Zusatzversicherung einreichen können. Planbar wird eine Zahnbehandlung in Deutschland für Schweizer Patienten vor allem über die Termine: Von Basel bis Lörrach sind es rund zehn Kilometer, sodass sich auch Versorgungen mit mehreren Sitzungen organisieren lassen.

Warum wählen Schweizer Patienten eine Zahnbehandlung in Deutschland?

Die Antwort hat mit Geografie und mit dem Versicherungsstatus zu tun. Zwischen Basel und Lörrach liegen rund zehn Kilometer, weshalb eine Praxis auf der deutschen Seite für viele Menschen aus der Nordwestschweiz näher liegt als manche Adresse im eigenen Kanton. Zugleich sind Schweizer Patientinnen und Patienten auch bei einer Zahnbehandlung in Deutschland in der Regel Selbstzahler und dadurch frei in der Wahl des Behandlungsortes.

Dazu kommen organisatorische Gründe, die aus Sicht von Schweizer Patienten für eine Zahnbehandlung in Deutschland sprechen. Sie brauchen keine Überweisung, die Umgangssprache ist dieselbe, und Befunde lassen sich ohne Übersetzung weitergeben. Manche Patientinnen und Patienten arbeiten ohnehin auf der deutschen Seite der Grenze und legen ihre Termine deshalb in die Mittagszeit oder an den frühen Nachmittag.

Was dieser Beitrag bewusst nicht liefert, sind Preisvergleiche zwischen beiden Ländern. Verbindliche Zahlen zu einer Zahnbehandlung in Deutschland nennt Schweizer Patienten allein der individuelle Kostenvoranschlag, denn er beruht auf dem eigenen Befund und nicht auf einer Pauschale. Wenn Sie zuerst die Arbeitsweise unserer Praxis kennenlernen möchten, finden Sie dort die Grundlagen.

Wie unterscheidet sich die Kostenübernahme in der Schweiz von der in Deutschland?

Bei der zahnärztlichen Kostenübernahme handelt es sich um zwei getrennte Systeme, die sich an der Landesgrenze nicht überlappen. Für Schweizer Patienten hat das bei einer Zahnbehandlung in Deutschland eine klare Folge: Sie zahlen zunächst selbst. In der Schweiz übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung zahnärztliche Behandlungen grundsätzlich nicht.

Ausnahmen gelten unter anderem für schwere, nicht vermeidbare Erkrankungen des Kausystems sowie für Zahnschäden als Folge einer schweren Allgemeinerkrankung oder deren Behandlung. Für Unfallfolgen ist üblicherweise die Unfallversicherung zuständig. In Deutschland erhalten gesetzlich Versicherte dagegen befundorientierte Festzuschüsse zum Zahnersatz.

Diese Festzuschüsse setzen die Mitgliedschaft in einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse voraus. Für Schweizer Patientinnen und Patienten gilt bei einer Zahnbehandlung in Deutschland stattdessen ein privater Behandlungsvertrag, den die GOZ ausfüllt.

Frage Schweiz, Grundversicherung Deutschland, gesetzlich versichert Schweizer Patienten bei einer Zahnbehandlung in Deutschland
Rechtsgrundlage Krankenversicherungsgesetz (KVG) Sozialgesetzbuch V Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Wer trägt die Kosten in der Regel die Patientin oder der Patient selbst Kasse und Eigenanteil Sie selbst, als Selbstzahler
Vor der Behandlung Kostenvoranschlag der behandelnden Praxis elektronischer Heil- und Kostenplan schriftlicher Kostenvoranschlag nach GOZ
Nach der Behandlung Rechnung an Sie Abrechnung über die Kasse Rechnung an Sie, in Euro
Rolle der Zusatzversicherung je nach Vertrag ergänzend möglich je nach Vertrag, Einreichung nach Zahlung

Kurz gesagt: Schweizer Patienten tragen die Kosten einer Zahnbehandlung in Deutschland zunächst selbst und rechnen erst danach mit ihrer Zusatzversicherung ab. Weil dieser Ablauf feststeht, lohnt sich die Vorbereitung vor dem ersten Termin.

Was bedeutet die GOZ-Abrechnung einer Zahnbehandlung in Deutschland für Schweizer Patienten?

Die Gebührenordnung für Zahnärzte ist die bundesweit einheitliche Rechtsverordnung, nach der eine Praxis jede Zahnbehandlung in Deutschland gegenüber Schweizer Patienten abrechnet. Sie legt fest, welche zahnärztliche Leistung mit welcher Nummer, welcher Punktzahl und welchem Spielraum berechnet wird. Die geltende Fassung ist seit dem 1. Januar 2012 in Kraft. Weil alle Praxen dieselbe Verordnung anwenden, ist eine GOZ-Rechnung nachvollziehbar aufgebaut.

Der Betrag einer einzelnen Leistung entsteht aus drei Faktoren: Punktzahl der Leistung, gesetzlicher Punktwert von 5,62421 Cent und Steigerungsfaktor. Für Schweizer Patientinnen und Patienten heißt das: Der Preis einer Zahnbehandlung in Deutschland hängt am Aufwand und nicht an einer Pauschale. Innerhalb des Rahmens von 1,0 bis 2,3 begründet die Praxis den Faktor nicht gesondert; oberhalb von 2,3 verlangt die GOZ eine schriftliche Begründung auf der Rechnung.

Bei einer Zahnbehandlung in Deutschland gelten für Schweizer Patienten dieselben Regeln wie für privat versicherte Menschen vor Ort. Über den Faktor 3,5 hinaus geht es nur mit einer Vereinbarung, die Sie vor der Behandlung schriftlich treffen. Material- und Laborkosten stehen getrennt auf der Rechnung, weil die GOZ sie gesondert berechenbar macht. Fehlt eine Leistung im Gebührenverzeichnis, erlaubt die Verordnung eine analoge Berechnung über eine gleichwertige Nummer.

Fällig wird die Vergütung, sobald Ihnen die Rechnung zugegangen ist. Sie muss Datum, Leistungsnummer, Bezeichnung, Faktor und Betrag ausweisen, sodass Schweizer Patienten jede Position ihrer Zahnbehandlung in Deutschland nachvollziehen können. Den vollständigen Text finden Sie in der amtlichen Fassung der Gebührenordnung für Zahnärzte. Für Rückfragen zu Rechnungen und Patientenrechten stellt außerdem die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg Informationen bereit.

Was leistet ein Kostenvoranschlag und wo liegen seine Grenzen?

Ein Kostenvoranschlag ist eine schriftliche Aufstellung der voraussichtlichen Kosten auf Grundlage des heute erhobenen Befundes. Er listet die geplanten GOZ-Nummern, die vorgesehenen Steigerungsfaktoren sowie die geschätzten Material- und Laborkosten auf. Damit können Schweizer Patienten ihre Zahnbehandlung in Deutschland überblicken, bevor sie beginnt, und den Plan der Zusatzversicherung vorlegen.

Rechtlich steht dahinter § 630c Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Danach informiert eine Praxis in Textform über die voraussichtlichen Kosten, sofern sie weiß, dass eine vollständige Übernahme durch Dritte nicht gesichert ist. Bei Schweizer Patientinnen und Patienten trifft das vor einer Zahnbehandlung in Deutschland praktisch immer zu, weshalb Sie den Kostenvoranschlag aktiv einfordern dürfen.

Seine Grenze ist der Befund. Zeigt sich beim Entfernen einer alten Füllung tiefere Karies, oder erweist sich ein Wurzelkanal als stärker verzweigt als im Röntgenbild erkennbar, ändert sich der Aufwand. Ein Kostenvoranschlag ist deshalb eine begründete Schätzung und kein Festpreis. Vor einer Zahnbehandlung in Deutschland lohnt sich für Schweizer Patienten daher die Absprache, ab welcher Abweichung die Praxis vor der Fortsetzung erneut Rücksprache hält.

Planen Sie außerdem Zeit für die Prüfung ein. Fragen Sie Ihre Versicherung, wie lange sie für eine Kostengutsprache benötigt und ob sie den Plan vorab überhaupt beurteilt. Zwischen Kostenvoranschlag und Zahnbehandlung in Deutschland liegen bei Schweizer Patienten deshalb oft einige Wochen.

Wie planen Schweizer Patienten mehrere Termine für eine Zahnbehandlung in Deutschland?

Der wichtigste Planungsschritt liegt vor dem ersten Bohrer. Wer eine Zahnbehandlung in Deutschland plant, klärt als Schweizer Patientin oder Patient zuerst, wie viele Sitzungen die Versorgung braucht und welche Abstände dazwischen fachlich nötig sind. Erst danach lässt sich die Anreise sinnvoll bündeln. Die folgende Übersicht nennt Anhaltswerte, die je nach Befund abweichen.

Monatskalender mit Kugelschreiber: Schweizer Patienten planen eine Zahnbehandlung in Deutschland oft über mehrere Termine
Versorgung Sitzungen in der Regel Zeitlicher Rahmen Bedeutung für die Anreise
Untersuchung und Beratung 1 ein Termin eine Fahrt, danach Entscheidung in Ruhe
Füllung 1 ein Termin eine Fahrt
Zahnkrone 2 Laborzeit zwischen Abformung und Eingliederung, meist ein bis zwei Wochen zwei Fahrten, Provisorium dazwischen
Wurzelkanalbehandlung 1 bis 3 wenige Wochen, je nach Entzündung Kontrolltermin einplanen
Zahnentfernung mit Naht 1 plus Kontrolle Nahtentfernung nach etwa einer Woche zweite Fahrt fest einplanen
Implantat mit Krone mehrere Einheilphase von mehreren Monaten Fahrten über einen längeren Zeitraum
Parodontitisbehandlung Vorbehandlung, Therapie, Reevaluation Reevaluation rund drei Monate nach der Therapie regelmäßige Nachsorge über Jahre

Zwei Punkte sind für anreisende Schweizer Patienten bei einer Zahnbehandlung in Deutschland besonders wichtig. Erstens sollten Sie den Kontrolltermin nach einem chirurgischen Eingriff gleich mitvereinbaren, weil er nicht optional ist. Zweitens lohnt sich ein Blick auf die Öffnungszeiten: Die Praxis ist montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr erreichbar, freitagnachmittags geschlossen.

Für langfristige Versorgungen gilt das bei einer Zahnbehandlung in Deutschland für Schweizer Patienten besonders. Wer sich für Zahnimplantate als festen Ersatz entscheidet, plant über Monate; wer eine Krone oder Brücke braucht, findet die Abläufe unter festsitzender und herausnehmbarer Zahnersatz. Einen Überblick über das gesamte Behandlungsangebot der Praxis erhalten Sie vorab.

Welche Unterlagen sollten Schweizer Patientinnen und Patienten mitbringen?

Je vollständiger die Unterlagen beim ersten Termin vorliegen, desto weniger Zeit geht für Rückfragen und Doppeluntersuchungen verloren. Bei einer Zahnbehandlung in Deutschland gilt das für Schweizer Patienten umso mehr, weil zwischen zwei Terminen eine Grenze liegt.

Patientin füllt am Tisch einen Aufnahmebogen auf dem Klemmbrett aus, daneben liegt ein Röntgenbild bereit
Unterlage Warum sie hilft
Gültiger Pass oder Identitätskarte Identifikation und korrekte Rechnungsadresse
Police und Kontakt der Zusatzversicherung Kostenvoranschlag lässt sich sofort adressieren
Aktuelle Röntgenaufnahmen, digital oder auf Datenträger vermeidet neue Aufnahmen und zusätzliche Strahlenbelastung
Vorbefunde und Berichte des bisherigen Zahnarztes Vorgeschichte wird nachvollziehbar
Liste aller Medikamente mit Dosierung wichtig vor Eingriffen und bei Blutverdünnung
Allergiepass Auswahl von Betäubungsmitteln und Antibiotika
Marcumar-, Implantat-, Endokarditis- oder Bisphosphonat-Ausweis beeinflusst Planung und Vorbereitung eines Eingriffs
Angaben zum Unfallhergang bei Unfallfolgen klärt frühzeitig die Zuständigkeit der Unfallversicherung

Fordern Sie Röntgenbilder und Berichte rechtzeitig bei Ihrer bisherigen Praxis in der Schweiz an. Vollständige Unterlagen verkürzen jede Zahnbehandlung in Deutschland, weil die Praxis Schweizer Patienten nicht ein zweites Mal untersuchen muss. Sie haben ein Recht auf Kopien Ihrer Behandlungsunterlagen, doch die Bereitstellung dauert oft einige Tage. Falls Sie noch keine Unterlagen besitzen, ist das kein Hindernis; der Befund wird dann vor Ort neu erhoben.

Zusatzversicherung und Erstattung: Was Schweizer Patienten bei einer Zahnbehandlung in Deutschland beachten

Zahnzusatzversicherungen sind privatrechtliche Verträge. Ob und in welcher Höhe sie leisten, ergibt sich ausschließlich aus Ihren Bedingungen, weshalb hier keine Aussage über Ihre konkrete Erstattung möglich ist. Sinnvoll ist deshalb, als Schweizer Patientin oder Patient vor einer Zahnbehandlung in Deutschland schriftlich nachzufragen statt hinterher zu hoffen.

Diese Punkte sollten Sie vorab klären:

  • Gilt der Vertrag auch für Behandlungen außerhalb der Schweiz?
  • Wie hoch ist der Erstattungssatz, und gibt es einen Jahreshöchstbetrag?
  • Bestehen Wartefristen oder Staffelungen in den ersten Vertragsjahren?
  • Akzeptiert die Versicherung eine Rechnung nach deutscher GOZ?
  • Braucht sie Originale oder genügen Kopien und Uploads?
  • Nach welchem Kurs rechnet sie Euro-Beträge um, und zu welchem Stichtag?
  • Welche Frist gilt für die Einreichung nach dem Rechnungsdatum?

Rechnen Sie in jedem Fall mit einer Vorleistung: Schweizer Patienten begleichen die Rechnung für ihre Zahnbehandlung in Deutschland zunächst selbst und reichen sie danach ein. Zum Währungsthema lässt sich allgemein sagen, dass die Rechnung in Euro ausgestellt wird und bei Zahlung aus der Schweiz Umrechnungskurs sowie mögliche Gebühren Ihrer Bank hinzukommen. Fragen Sie vorab, welche Zahlungswege die Praxis anbietet.

Rezepte, Medikamente und Nachsorge über die Grenze

Wenn Sie nach einem Eingriff ein Medikament benötigen, stellt die Praxis ein deutsches Privatrezept aus. Lösen Sie es möglichst noch vor der Rückfahrt in einer Apotheke ein, denn eine Schweizer Apotheke ist an das deutsche Rezept nicht gebunden. Dieser eine Umweg erspart Schweizer Patienten am Abend nach der Zahnbehandlung in Deutschland erheblichen Aufwand.

Für die Rückreise gilt: Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen Reisende in üblicher Menge mitführen. Bei stark wirksamen Schmerzmitteln, die dem Betäubungsmittelrecht unterliegen, gelten besondere Vorgaben. Erkundigen Sie sich in solchen Fällen vor der Fahrt bei den Schweizer Zollbehörden, damit es an der Grenze keine Unklarheiten gibt.

Die Nachsorge sollten Sie ebenfalls vorher durchdenken. Klären Sie vor der Behandlung, wen Sie bei Beschwerden nach dem Eingriff erreichen und zu welchen Zeiten die Praxis besetzt ist. Wer als Schweizer Patient eine Zahnbehandlung in Deutschland plant, notiert sich diese Angaben schon bei der Terminvereinbarung.

Welche fünf Fehler verzögern eine Zahnbehandlung in Deutschland für Schweizer Patienten?

Aus der grenzüberschreitenden Praxis lassen sich fünf Muster benennen, die eine Zahnbehandlung in Deutschland für Schweizer Patienten regelmäßig verzögern und zusätzliche Fahrten verursachen. Alle fünf lassen sich mit wenigen Minuten Vorbereitung vermeiden.

  1. Behandlungsbeginn ohne Kostenvoranschlag. Wer den Plan erst nach der ersten Sitzung bei der Zusatzversicherung einreicht, verliert die Möglichkeit einer vorherigen Kostengutsprache.
  2. Röntgenbilder und Vorbefunde bleiben zu Hause. Dann entstehen neue Aufnahmen, obwohl aktuelle vorliegen, und die Diagnostik beginnt von vorn.
  3. Nur ein einziger Termin im Kalender. Krone, Wurzelkanalbehandlung und Implantat brauchen mehrere Sitzungen; ohne Folgetermin verschiebt sich die gesamte Versorgung.
  4. Rezept erst in der Schweiz einlösen wollen. Das deutsche Privatrezept gehört in eine deutsche Apotheke, idealerweise am selben Tag.
  5. Termin ohne Puffer planen. Grenzverkehr, Parksuche und ein längerer Eingriff summieren sich; ein Anschlusstermin direkt danach setzt Sie unnötig unter Druck.

Risiken, Grenzen und Alternativen

Eine Zahnbehandlung in Deutschland bringt für Schweizer Patienten auch konkrete Nachteile mit sich, die Sie kennen sollten. Der wichtigste ist die Entfernung im Komplikationsfall: Nachblutung, Schwellung oder ein gelöstes Provisorium treten häufig abends oder am Wochenende auf, und dann steht entweder eine erneute Fahrt oder eine Versorgung in der Schweiz an. Für die eigentliche Behandlung bleibt dennoch die deutsche Praxis zuständig.

Weitere Grenzen sollten Sie realistisch einordnen:

  • Erstattung ist offen. Ob Ihre Zusatzversicherung eine deutsche GOZ-Rechnung anerkennt, entscheidet allein Ihr Vertrag. Eine Zusage kann keine Praxis geben.
  • Nacharbeiten kosten Wege. Passt ein Zahnersatz nicht auf Anhieb, sind Korrekturen üblich, doch jede Korrektur bedeutet eine weitere Anreise.
  • Engmaschige Nachsorge ist aufwendig. Versorgungen mit dichter Kontrollfolge, etwa in der unterstützenden Parodontitistherapie, verlangen über Jahre Disziplin bei der Terminplanung.
  • Behandlungsrisiken bleiben bestehen. Jeder Eingriff kann bluten, sich entzünden oder Nachbarstrukturen reizen; Ihr Behandler bespricht diese Punkte vor dem Eingriff mit Ihnen.
  • Unterlagen fehlen anfangs häufig. Solange Vorbefunde nicht vorliegen, arbeitet die Praxis nur mit dem heute erhobenen Befund.

Alternativen zu einer Zahnbehandlung in Deutschland stehen Schweizer Patienten ebenfalls offen. Sie können die Behandlung vollständig in der Schweiz durchführen lassen, was bei engmaschiger Nachsorge kürzere Wege bedeutet. Möglich ist auch eine Aufteilung, bei der Diagnostik und Nachsorge wohnortnah stattfinden und ein einzelner Eingriff jenseits der Grenze erfolgt. Klären Sie dabei vorab, wer welche Verantwortung übernimmt. Eine Zweitmeinung ist unabhängig davon jederzeit sinnvoll, gerade vor umfangreichem Zahnersatz. Eine neutrale Orientierung bietet zudem die Patienteninformation der Bundeszahnärztekammer.

Häufige Fragen: Zahnbehandlung Deutschland Schweizer Patienten

Zahlt die Schweizer Grundversicherung eine Zahnbehandlung in Deutschland?

In aller Regel nicht. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt zahnärztliche Behandlungen grundsätzlich nicht, unabhängig davon, in welchem Land sie stattfinden. Ausnahmen bestehen nur in eng umgrenzten Fällen, etwa bei schweren, nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems. Für Unfallfolgen ist üblicherweise die Unfallversicherung zuständig, weshalb Sie diesen Punkt vorab klären sollten.

Brauche ich als Schweizer Patient eine Überweisung für einen Zahnarzt in Deutschland?

Nein. Für eine Zahnbehandlung in Deutschland vereinbaren Schweizer Patienten den Termin direkt in der Praxis, ohne Überweisung und ohne Voranmeldung bei einer Kasse. Sinnvoll ist lediglich, beim Anruf kurz zu schildern, worum es geht, damit die Praxis genügend Zeit einplanen kann. Bringen Sie außerdem vorhandene Röntgenbilder und Vorbefunde mit.

Wie rechnet eine deutsche Zahnarztpraxis mit Schweizer Patienten ab?

Nach der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ. Jede Leistung hat eine Nummer und eine Punktzahl; multipliziert mit dem gesetzlichen Punktwert von 5,62421 Cent und einem Steigerungsfaktor ergibt sich der Betrag. Material- und Laborkosten stehen gesondert auf der Rechnung. Sie erhalten die Rechnung direkt und begleichen sie selbst.

Kann ich die Rechnung in Franken bezahlen?

Die Rechnung wird in Euro ausgestellt, weil die GOZ eine Euro-Verordnung ist. Wie Sie zahlen, klären Sie mit der Praxis. Bei einer Zahlung aus der Schweiz kommen Umrechnungskurs und mögliche Gebühren Ihrer Bank hinzu. Fragen Sie deshalb vor dem Termin nach den akzeptierten Zahlungswegen.

Wie viele Termine muss ich für eine Krone oder ein Implantat einplanen?

Für eine Zahnkrone sind es in der Regel zwei Sitzungen, dazwischen liegt die Laborzeit von meist ein bis zwei Wochen. Ein Implantat mit Krone verteilt sich über mehrere Termine, weil zwischen Eingriff und Zahnersatz eine Einheilphase von mehreren Monaten liegt. Den genauen Ablauf legt Ihr Behandlungsplan fest.

Welche Unterlagen brauche ich beim ersten Termin?

Nehmen Sie Pass oder Identitätskarte, die Angaben zu Ihrer Zusatzversicherung, aktuelle Röntgenaufnahmen und Vorbefunde mit. Wichtig sind zudem eine Liste Ihrer Medikamente, ein Allergiepass sowie vorhandene Ausweise zu Blutverdünnung, Implantaten oder Bisphosphonaten. Fehlen Unterlagen, erhebt die Praxis den Befund neu.

Was gilt für Rezepte aus Deutschland in der Schweiz?

Sie erhalten ein deutsches Privatrezept. Lösen Sie es möglichst vor der Rückreise in einer deutschen Apotheke ein, denn Schweizer Apotheken sind daran nicht gebunden. Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen Sie in üblicher Menge mitführen; bei Betäubungsmitteln gelten Sonderregeln, die Sie vorher beim Zoll erfragen sollten.

Zahnarztpraxis am Senser Platz in Lörrach, zehn Kilometer von Basel

Unsere Praxis liegt in der Tumringer Straße 199 in 79539 Lörrach, im Dreiländereck zwischen Deutschland, der Schweiz und Frankreich. Behandelt wird von Zahnarzt Garik Khachatryan sowie von Dr. med. stom. Niculae Oprea; zu den Schwerpunkten der Praxis zählen Parodontologie und Implantologie.

Termine vereinbaren wir telefonisch unter 07621 84800, jeweils montags bis freitags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 bis 18:00 Uhr. Wenn Sie als Schweizer Patientin oder Patient eine Zahnbehandlung in Deutschland erwägen, sagen Sie das beim Anruf ruhig dazu; dann lassen sich Folgetermine gleich mitdenken. Alle Wege zu uns finden Sie auf der Seite mit Anfahrt und Kontaktdaten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung, Diagnose oder Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt.

Quellen