Der Zahnersatz Festzuschuss ist ein fester Geldbetrag, den Ihre gesetzliche Krankenkasse zu einer Versorgung mit Kronen, Brücken oder Prothesen beisteuert. Wie hoch der Zahnersatz Festzuschuss ausfällt, hängt allein vom Befund ab, also vom Zustand Ihres Gebisses, und nicht davon, für welche Ausführung Sie sich am Ende entscheiden.
Der Grundbetrag entspricht 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt der Festzuschuss für Zahnersatz nach fünf Jahren auf 70 Prozent und nach zehn Jahren auf 75 Prozent (KZBV). Alles Weitere regelt Ihr Heil- und Kostenplan, den die Praxis seit dem 1. Januar 2023 elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Dieser Beitrag erklärt die Systematik dahinter, Schritt für Schritt.
Was ist der Zahnersatz Festzuschuss genau?
Bei einem Festzuschuss für Zahnersatz handelt es sich um einen Betrag in Euro, der einem bestimmten Zahnbefund zugeordnet ist. Die Krankenkasse zahlt diesen Betrag unabhängig davon, ob Sie sich für die einfache oder für eine aufwendigere Ausführung entscheiden. Anders gesagt: Der Befund bestimmt den Zuschuss, Ihre Wahl bestimmt den Eigenanteil.
Grundlage sind die Befunde und Regelversorgungen, die der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie festlegt; die daraus abgeleiteten Festzuschussbeträge veröffentlicht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung als Übersicht. Für jeden Befund gibt es eine eigene Position, beispielsweise für eine einzelne Lücke im Seitenzahnbereich oder für einen zerstörten Frontzahn.
Vor 2005 richtete sich die Leistung nach einem Prozentsatz der tatsächlichen Rechnung. Seitdem gilt das befundorientierte System. Der Vorteil für Sie: Sie wissen vor Behandlungsbeginn, welchen Zahnersatz Festzuschuss die Kasse beisteuert, und können verschiedene Versorgungen mit demselben Zuschuss vergleichen.
Wichtig bleibt dabei: Der Festzuschuss für Zahnersatz ist ein Zuschuss, keine Vollfinanzierung. Ein Eigenanteil bleibt außer im Härtefall immer bestehen.
Der Betrag bezieht sich zudem auf die gesamte Regelversorgung und nicht nur auf einen Teil davon. In die Berechnung fließen das zahnärztliche Honorar, die zahntechnischen Laborkosten und die Materialkosten ein. Weil die Laborpreise regional schwanken, kann derselbe Befund in zwei Praxen zu leicht unterschiedlichen Eigenanteilen führen, obwohl der Zuschuss identisch bleibt.
Ein weiterer Punkt wird häufig übersehen: Mehrere Befunde in einem Kiefer werden einzeln bewertet. Fehlen etwa zwei Zähne an unterschiedlichen Stellen, ergeben sich zwei Positionen, die sich addieren. Ihr Heil- und Kostenplan weist diese Summe getrennt aus, sodass Sie nachvollziehen können, wie sich der Festzuschuss zum Zahnersatz zusammensetzt.
Warum richtet sich der Zuschuss nach dem Befund und nicht nach Ihrem Wunsch?
Die Regelversorgung ist die Versorgungsform, die für einen bestimmten Befund als medizinisch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gilt. Sie ist der Maßstab, aus dem sich der Betrag ableitet. Für eine Einzelzahnlücke im Seitenzahngebiet ist das etwa eine festsitzende Brücke, nicht ein Implantat.
Weil der Zuschuss an den Befund gekoppelt ist, verlieren Sie nichts, wenn Sie sich für etwas Hochwertigeres entscheiden. Sie erhalten denselben Festzuschuss für Zahnersatz und tragen die Differenz selbst. Genauso wenig bekommen Sie mehr, wenn die gewählte Lösung teurer ausfällt.
Diese Trennung hat einen praktischen Nebeneffekt: Sie können in Ruhe abwägen, ohne Angst vor einem Zuschussverlust. Ob Sie über eine Krone als Einzelzahnversorgung, über eine festsitzende Brücke oder über herausnehmbaren Zahnersatz nachdenken, ändert an der Höhe des Kassenanteils nichts.
Der Befund wird zahnärztlich erhoben und im Heil- und Kostenplan dokumentiert. Falls mehrere Befunde gleichzeitig vorliegen, addieren sich die jeweiligen Beträge.
Ein Beispiel macht das Prinzip greifbar: Fehlt ein einzelner Backenzahn und sind die Nachbarzähne kräftig genug, gilt die Brücke als Regelversorgung. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein Implantat, bleibt der Zahnersatz Festzuschuss exakt derselbe wie bei der Brücke. Die Kasse rechnet also weiterhin mit dem Befund “zahnbegrenzte Einzellücke”, während Ihre Rechnung eine ganz andere Behandlung abbildet.
Diese Logik gilt auch umgekehrt. Wählen Sie eine einfachere Ausführung als geplant, sinkt zwar Ihr Eigenanteil, der Zuschuss bleibt jedoch unverändert. Übersteigt der Zahnersatz Festzuschuss ausnahmsweise die tatsächlichen Kosten, zahlt die Kasse höchstens den Rechnungsbetrag aus. Eine Auszahlung des Differenzbetrags an Sie gibt es nicht.
Regelversorgung, gleichartig oder andersartig: Wo liegt der Unterschied?
Nach der Befunderhebung stehen Ihnen drei Wege offen. Alle drei erhalten denselben befundbezogenen Zahnersatz Festzuschuss, unterscheiden sich aber in Abrechnung und Eigenanteil deutlich.

Die Regelversorgung wird nach dem BEMA abgerechnet, dem einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen der gesetzlichen Kassen. Sobald Sie die Regelversorgung erweitern, kommt zusätzlich die GOZ ins Spiel, die Gebührenordnung für Zahnärzte, nach der private Leistungen berechnet werden.
| Kriterium | Regelversorgung | Gleichartige Versorgung | Andersartige Versorgung |
|---|---|---|---|
| Grundidee | Standard für den Befund | Regelversorgung plus Zusatzleistung | völlig andere Versorgungsform |
| Beispiel | Metallkrone im Seitenzahn | dieselbe Krone mit Keramikverblendung | Implantat statt Brücke |
| Abrechnung | BEMA | BEMA plus GOZ-Anteil | vollständig nach GOZ |
| Festzuschuss | ja, in voller Höhe | ja, in gleicher Höhe | ja, in gleicher Höhe |
| Eigenanteil | am niedrigsten | mittel, je nach Zusatzleistung | meist am höchsten |
| Rechnung | über die Kasse | Kasse plus private Rechnung | eine private Rechnung |
Eine gleichartige Versorgung baut also auf der Regelversorgung auf und ergänzt sie. Eine andersartige Versorgung ersetzt sie durch ein anderes Konzept. Zudem gilt: Bei der andersartigen Versorgung rechnet die Praxis die gesamte Leistung privat ab, und Sie reichen die Rechnung zusammen mit dem Zuschussbescheid bei Ihrer Kasse ein.
Ein häufiger Anlass für eine gleichartige Versorgung ist die sogenannte Verblendgrenze. Die Regelversorgung sieht zahnfarbene Verblendungen nur im sichtbaren Bereich vor, im hinteren Seitenzahngebiet dagegen nicht. Wer dort trotzdem eine Verblendung möchte, wählt eine Zusatzleistung. Der Zahnersatz Festzuschuss bleibt davon unberührt, während die Differenz nach der GOZ auf Ihrer Rechnung erscheint.
Für Ihre Entscheidung heißt das: Vergleichen Sie nicht die Zuschusshöhe, denn die ist bei allen drei Wegen gleich. Vergleichen Sie stattdessen den Eigenanteil, die erwartete Haltbarkeit, den Pflegeaufwand und die Frage, wie sich die Versorgung später erweitern lässt, falls weitere Zähne verloren gehen.
Wie viel bringt das Bonusheft beim Zahnersatz Festzuschuss?
Das Bonusheft ist der Nachweis darüber, dass Sie regelmäßig zur zahnärztlichen Untersuchung gegangen sind. Wer diesen Nachweis lückenlos führt, erhöht seinen Zahnersatz Festzuschuss spürbar, weil der Prozentsatz auf die Kosten der Regelversorgung steigt.
| Bonusheft | Nachweiszeitraum | Anteil an den Kosten der Regelversorgung |
|---|---|---|
| kein oder lückenhaftes Heft | – | 60 Prozent |
| lückenlos geführt | die letzten 5 Kalenderjahre | 70 Prozent |
| lückenlos geführt | die letzten 10 Kalenderjahre | 75 Prozent |
Erwachsene benötigen dafür einen Stempel pro Kalenderjahr. Bei Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren sind zwei Untersuchungen je Kalenderjahr vorgesehen. Der Eintrag muss also nicht auf den Tag genau erfolgen, sondern innerhalb des jeweiligen Jahres.
Fehlt ein Jahr, fällt der Festzuschuss für Zahnersatz zunächst auf die Grundstufe zurück. Danach beginnt die Zählung neu. Deshalb lohnt es sich, den Termin früh im Jahr wahrzunehmen, statt ihn bis Dezember zu schieben.
Maßgeblich sind die Kalenderjahre unmittelbar vor der Erstellung des Heil- und Kostenplans. Sobald der Plan eingereicht ist, prüft die Krankenkasse die Nachweise und trägt die passende Bonusstufe in den Bescheid ein. Reichen Sie das Heft deshalb rechtzeitig ein, sofern Ihre Kasse es anfordert.
Viele Krankenkassen führen den Bonus inzwischen digital in ihrer App. Trotzdem bleibt das gestempelte Heft ein bequemer Beleg, falls es zu Rückfragen kommt. Details zu den Bonusstufen erläutert die KZBV-Patienteninformation zu den Festzuschüssen beim Zahnersatz.
Rechnerisch macht der Unterschied zwischen 60 und 75 Prozent ein Viertel des Kassenanteils aus. Bei einer umfangreichen Versorgung mit mehreren Kronen fällt das deutlich ins Gewicht. Genau deshalb ist die jährliche Kontrolle nicht nur zahnmedizinisch sinnvoll, sondern wirkt sich unmittelbar auf den Festzuschuss beim Zahnersatz aus.
Was steht im Heil- und Kostenplan und wie lesen Sie ihn?
Der Heil- und Kostenplan ist das Dokument, das Befund, geplante Versorgung, den Zahnersatz Festzuschuss und Ihren voraussichtlichen Eigenanteil zusammenführt. Er ist zugleich der Antrag an Ihre Krankenkasse. Seit dem 1. Januar 2023 erstellt und übermittelt die Praxis ihn elektronisch, nicht mehr auf Papier (KZBV).

Im oberen Teil stehen die Befunde je Zahn, verschlüsselt in Kurzzeichen. Darunter folgt die geplante Therapie. Der untere Teil listet die Kostenschätzung auf, getrennt nach zahnärztlichem Honorar, Material- und Laborkosten sowie dem Zuschuss der Kasse.
Achten Sie beim Lesen besonders auf drei Punkte:
- Bonusstufe: Ist die richtige Stufe hinterlegt, also 60, 70 oder 75 Prozent?
- Versorgungsart: Steht dort Regelversorgung, gleichartig oder andersartig?
- Laborkosten: Diese Position schwankt am stärksten und ist eine Schätzung, keine Endabrechnung.
Die Beträge im Plan sind voraussichtliche Werte. Weicht die tatsächliche Rechnung später ab, etwa weil das Labor mehr oder weniger berechnet, ändert sich Ihr Eigenanteil entsprechend. Verbindlich ist immer Ihr individueller Heil- und Kostenplan in der zuletzt gültigen Fassung.
Nehmen Sie sich Zeit, bevor Sie unterschreiben. Sie dürfen den Plan mit nach Hause nehmen, in Ruhe durchgehen und Fragen notieren. Nützlich sind vor allem diese: Warum ist genau diese Versorgung geplant? Welche Zusatzleistungen sind enthalten und welche wären verzichtbar? Was ändert sich am Eigenanteil, wenn Sie auf die Regelversorgung zurückgehen?
Bei einer gleichartigen oder andersartigen Versorgung erhalten Sie zusätzlich eine schriftliche Vereinbarung über die privaten Anteile. Prüfen Sie, ob die dort genannten Positionen zum Plan passen. Der Zahnersatz Festzuschuss erscheint darin als Abzugsposten der Krankenkasse, nicht als Nachlass der Praxis.
Wie läuft die Genehmigung bei der Krankenkasse ab?
Der Weg vom Befund bis zum bewilligten Zahnersatz Festzuschuss folgt einer festen Reihenfolge. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung beschreibt den Ablauf von der Antragstellung bis zur Abrechnung im Detail.
| Schritt | Wer handelt | Was passiert |
|---|---|---|
| 1 | Praxis | Befund erheben, Versorgung besprechen, Plan erstellen |
| 2 | Sie | Plan prüfen, Rückfragen stellen, unterschreiben |
| 3 | Praxis | elektronische Übermittlung an Ihre Krankenkasse |
| 4 | Krankenkasse | Prüfung, bei Bedarf gutachterliche Stellungnahme |
| 5 | Krankenkasse | Bewilligung mit Angabe des Festzuschusses |
| 6 | Praxis und Sie | Behandlungstermine, Abformung, Eingliederung |
Zwischen Einreichung und Bewilligung vergehen meist einige Werktage bis wenige Wochen, je nachdem, ob die Kasse eine gutachterliche Stellungnahme einholt. Beginnen Sie die Behandlung erst nach der Bewilligung, sofern kein akuter Notfall vorliegt.
Eine gutachterliche Stellungnahme ist kein schlechtes Zeichen. Die Kasse lässt dabei durch eine unabhängige Zahnärztin oder einen unabhängigen Zahnarzt prüfen, ob die geplante Versorgung zum Befund passt. Manchmal genügt dafür die Aktenlage, manchmal folgt eine kurze Untersuchung. Der Zahnersatz Festzuschuss selbst steht dabei nicht zur Disposition, sondern die Einordnung des Befundes.
Ein bewilligter Plan gilt in der Regel sechs Monate. Falls sich die Behandlung verzögert, fragen Sie bei Ihrer Kasse nach einer Verlängerung. Ändert sich der Befund zwischenzeitlich, etwa weil ein weiterer Zahn nicht erhalten werden kann, braucht es einen neuen Plan.
Lehnt die Kasse ab, erhalten Sie eine Begründung. Dagegen können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen. Oft hilft aber schon ein überarbeiteter Plan, der die medizinische Begründung ausführlicher darstellt.
Wann greift die Härtefallregelung?
Die Härtefallregelung ist eine gesetzliche Sonderregel beim Zahnersatz Festzuschuss für Versicherte mit geringem Einkommen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, erhält einen erhöhten Festzuschuss in Höhe von 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung und trägt bei der Regelversorgung keinen Eigenanteil.
Maßgeblich sind die monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sowie die Zahl der Angehörigen, für die Sie aufkommen. Die Einkommensgrenze wird jährlich angepasst; konkrete Beträge nennt Ihnen Ihre Krankenkasse. Ebenso gilt die Regel automatisch für bestimmte Leistungsbezüge, beispielsweise beim Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung.
Liegt Ihr Einkommen nur wenig über der Grenze, greift die gleitende Härtefallregelung. Dann übernimmt die Kasse einen Teil des Eigenanteils, und zwar gestaffelt nach dem Abstand zur Grenze. Vollständig ausgeglichen wird der Eigenanteil in diesem Fall nicht.
Zwei Einschränkungen sind wichtig: Die Regelung bezieht sich ausschließlich auf die Regelversorgung. Wählen Sie eine gleichartige oder andersartige Versorgung, zahlen Sie die Mehrkosten selbst. Den Antrag stellen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Kasse.
Der Nachweis erfolgt über Einkommensbelege oder über den Bescheid der Sozialleistung. Die Krankenkasse entscheidet darüber, nicht die Praxis. Weil die Prüfung Zeit braucht, sprechen Sie das Thema früh an, idealerweise schon beim Befundgespräch. So lässt sich der Härtefall im Heil- und Kostenplan von Anfang an berücksichtigen.
Lohnt sich eine Zweitmeinung vor der Entscheidung?
Sie dürfen sich jederzeit einen zweiten Heil- und Kostenplan in einer anderen Praxis erstellen lassen. Ihre Krankenkasse genehmigt den Plan, den Sie einreichen. Eine Pflicht zur Zweitmeinung besteht nicht, wohl aber das Recht darauf.
Sinnvoll ist ein zweiter Blick vor allem dann, wenn der geplante Umfang groß ist, wenn mehrere Versorgungskonzepte infrage kommen oder wenn Sie den Unterschied zwischen den Varianten nicht nachvollziehen können. Bei einer einzelnen Krone lohnt der Aufwand seltener.
Beachten Sie dabei: Zwei Pläne können unterschiedliche Befunde und damit unterschiedliche Zuschüsse ausweisen, weil die Einschätzung zur Erhaltungsfähigkeit eines Zahns auseinandergehen kann. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Endbetrag, sondern auch die zugrunde liegende Planung.
Nutzen Sie das Gespräch außerdem für konkrete Fragen: Welche Alternativen wurden geprüft? Was passiert, wenn Sie zunächst nichts tun? Wie sieht die Nachsorge aus? Antworten darauf helfen mehr als jede Preisliste.
Am Zahnersatz Festzuschuss ändert eine Zweitmeinung übrigens nichts, solange der Befund gleich eingeschätzt wird. Was sich ändern kann, ist der Eigenanteil, weil Honorarsätze und Laborpreise auseinanderliegen. Legen Sie beide Pläne nebeneinander und prüfen Sie, ob wirklich dieselbe Leistung beschrieben ist.
Zahnzusatzversicherung und Zahnersatz Festzuschuss: Was ändert sich?
Eine Zahnzusatzversicherung ist ein privater Vertrag, der einen Teil des Eigenanteils übernimmt. Am Zahnersatz Festzuschuss der gesetzlichen Kasse ändert sie nichts. Sie setzt erst danach an, also bei dem Betrag, der nach Abzug des Kassenanteils offen bleibt.
Die Bedingungen unterscheiden sich stark. Übliche Stellschrauben sind Wartezeiten nach Vertragsbeginn, jährliche Höchstbeträge in den ersten Vertragsjahren, der Erstattungsprozentsatz sowie der Umgang mit bereits geplanten oder angeratenen Behandlungen. Verträge greifen im Regelfall nicht für Befunde, die vor Vertragsschluss bekannt waren.
Wir sprechen keine Produktempfehlung aus und dürfen es berufsrechtlich auch nicht. Prüfen Sie die Bedingungen selbst oder lassen Sie sich unabhängig beraten, beispielsweise bei einer Verbraucherzentrale.
Praktisch relevant ist der Zeitpunkt: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn auch bei der Zusatzversicherung ein. Viele Verträge verlangen das ausdrücklich.
Worauf sich der Prozentsatz bezieht, unterscheidet sich je nach Tarif: Manche Tarife erstatten einen Anteil der Gesamtrechnung unter Anrechnung der Kassenleistung, andere einen Anteil der Restkosten nach Abzug des Kassenanteils. Prüfen Sie deshalb die Erstattungsmethode in den Versicherungsbedingungen. Wer den Zahnersatz Festzuschuss und die Tarifleistung addiert, kommt der realen Belastung deutlich näher als über Prozentangaben allein.
Risiken, Grenzen und Alternativen
So klar das System wirkt, es hat Grenzen. Der Festzuschuss für Zahnersatz deckt nur einen Teil, und der verbleibende Eigenanteil kann je nach Umfang erheblich ausfallen. Wer eine andersartige Versorgung wählt, trägt regelmäßig den größten Anteil selbst.
Diese Punkte sollten Sie kennen:
- Kostenschätzung bleibt Schätzung. Laborkosten und Behandlungsaufwand können abweichen. Verbindlich ist die spätere Abrechnung auf Basis Ihres Plans.
- Bonus lässt sich nicht nachtragen. Ein fehlendes Jahr kann nicht rückwirkend ergänzt werden, auch nicht durch eine spätere Untersuchung.
- Nicht jeder Befund passt zu jeder Versorgung. Knochenangebot, Zahnfleischzustand, Restbezahnung und allgemeine Erkrankungen schränken die Auswahl ein.
- Zahnersatz hält nicht unbegrenzt. Kronen, Brücken und Prothesen können sich lockern, brechen oder erneuerungsbedürftig werden. Mundhygiene, Rauchen und regelmäßige Nachsorge beeinflussen die Liegedauer.
- Gewährleistung ist begrenzt. Für Zahnersatz gilt eine zweijährige Gewährleistung bei gleichartigen Mängeln, nicht jedoch bei neuen Befunden.
Als Alternative kommt je nach Situation auch der Erhalt des eigenen Zahns infrage, etwa durch eine Wurzelbehandlung oder eine parodontale Therapie. Manchmal ist ein Aufschub vertretbar, manchmal nicht: Welche Folgen eine unversorgte Lücke haben kann, beschreibt der Beitrag zu den Auswirkungen fehlender Zähne. Sprechen Sie offen darüber, welche Variante zu Ihrem Alltag und Ihrem Budget passt.
Häufige Fragen zum Zahnersatz Festzuschuss
Wie hoch ist der Festzuschuss für Zahnersatz?
Der Festzuschuss für Zahnersatz deckt 60 Prozent der Kosten der jeweiligen Regelversorgung. Mit lückenlos geführtem Bonusheft steigt der Anteil auf 70 Prozent nach fünf Jahren und auf 75 Prozent nach zehn Jahren (KZBV). Der konkrete Eurobetrag hängt vom Befund ab und steht in Ihrem Heil- und Kostenplan.
Was passiert, wenn im Bonusheft ein Jahr fehlt?
Fehlt ein Kalenderjahr, entfällt die Erhöhung, und es bleibt beim Zahnersatz Festzuschuss von 60 Prozent. Die Zählung startet danach neu: Nach fünf lückenlosen Jahren erreichen Sie wieder 70 Prozent. Rückwirkend nachtragen lässt sich ein fehlender Eintrag nicht, auch nicht mit zwei Terminen im Folgejahr.
Muss ich den Heil- und Kostenplan noch selbst zur Krankenkasse bringen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2023 erstellt die Praxis den Heil- und Kostenplan elektronisch und übermittelt ihn direkt an Ihre Krankenkasse. Sie unterschreiben vorher und erhalten eine Ausfertigung für Ihre Unterlagen. Den Bewilligungsbescheid schickt Ihnen die Kasse anschließend zu.
Zahlt die Kasse auch bei einer andersartigen Versorgung?
Ja. Auch bei einer andersartigen Versorgung, etwa einem Implantat anstelle einer Brücke, erhalten Sie den vollen befundbezogenen Zahnersatz Festzuschuss. Die Behandlung selbst rechnet die Praxis privat nach der GOZ ab. Den Zuschussbetrag zieht die Kasse anschließend anhand von Rechnung und Bescheid ab.
Wie lange ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan gültig?
In der Regel gilt ein bewilligter Plan mitsamt dem zugesagten Zahnersatz Festzuschuss sechs Monate ab Genehmigung. Verzögert sich die Behandlung, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer Verlängerung. Ändert sich zwischenzeitlich der Befund, benötigen Sie einen neuen Plan. Die verbindliche Frist nennt Ihnen Ihre Kasse im Bescheid.
Gilt das Bonusheft auch für Kinder und Jugendliche?
Ja. Zwischen dem 12. und dem 18. Geburtstag sind zwei zahnärztliche Untersuchungen je Kalenderjahr vorgesehen, danach genügt eine jährlich. Beide Termine müssen eingetragen sein, damit das Jahr für den Zahnersatz Festzuschuss als lückenlos zählt. Das Heft begleitet die Versicherten dann über die gesamte Bonuszeit.
Kann ich den Zuschuss auch für ein Implantat nutzen?
Ja. Seit der Umstellung auf das befundorientierte System erhalten Sie den Zahnersatz Festzuschuss unabhängig von der Versorgungsform, also auch für implantatgetragenen Zahnersatz. Da ein Implantat regelmäßig eine andersartige Versorgung darstellt, tragen Sie die Differenz zwischen Zuschuss und Gesamtkosten selbst.
Beratung zu Zahnersatz in unserer Praxis in Lörrach
Wenn Sie Ihren Heil- und Kostenplan gemeinsam durchgehen möchten, nehmen wir uns dafür Zeit. In der Zahnarztpraxis am Senser Platz besprechen Zahnarzt Garik Khachatryan und Dr. med. stom. Niculae Oprea mit Ihnen Befund, Versorgungsalternativen und den zu erwartenden Zahnersatz Festzuschuss, bevor etwas entschieden wird. Einen Überblick über die Versorgungsformen bei fehlenden Zähnen finden Sie auf unserer Leistungsseite.
Sie erreichen uns in der Tumringer Straße 199, 79539 Lörrach, telefonisch unter 07621 84800. Termine vereinbaren wir nach Absprache, auch für Patientinnen und Patienten aus Weil am Rhein, Rheinfelden, Grenzach-Wyhlen oder Steinen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung,
Diagnose oder Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt.
Quellen
- KZBV: Festzuschüsse zum Zahnersatz — befundorientiertes System, Bonusstufen 60, 70 und 75 Prozent
- KZBV: Zahnersatz von Antrag bis Abrechnung — Ablauf des Genehmigungsverfahrens, elektronischer Heil- und Kostenplan seit 1. Januar 2023
- KZBV: Festzuschussbeträge — Zuordnung der Beträge zu den einzelnen Befunden