Parodontitis Kassenleistung bezeichnet die Behandlungsstrecke, die gesetzliche Krankenkassen seit dem 1. Juli 2021 nach der PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses übernehmen. Wer gesetzlich versichert ist und einen entsprechenden Befund hat, erhält die Parodontitis Kassenleistung nach einem genehmigten Antrag: Befunderhebung, Aufklärungs- und Therapiegespräch, die antiinfektiöse Therapie an allen betroffenen Zähnen, eine Kontrolle nach drei bis sechs Monaten und anschließend die unterstützende Parodontitistherapie über zwei Jahre. Einen Eigenanteil zahlen Sie dafür nicht. Nicht zur Parodontitis Kassenleistung gehören die professionelle Zahnreinigung als Vorbehandlung sowie mehrere Zusatzverfahren. Dieser Beitrag geht die Termine in genau der Reihenfolge durch, in der Sie sie erleben.
Zunächst die Reihenfolge im Überblick – von der ersten Messung bis zum letzten Nachsorgetermin:
| Schritt | Termin | Was dabei passiert | Zeitlicher Rahmen |
|---|---|---|---|
| 1 | Befunderhebung | PSI-Screening, Parodontalstatus, Röntgenbilder, Entfernung harter Beläge | ein bis zwei Termine |
| 2 | Antrag bei der Kasse | Die Praxis übermittelt Befund, Stadium, Grad und Behandlungsplan | bis zur Genehmigung |
| 3 | Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG) | Befund, Risikofaktoren, Zeitplan, Mundhygieneunterweisung | ein Termin |
| 4 | Antiinfektiöse Therapie (AIT) | Reinigung der Wurzeloberflächen in örtlicher Betäubung | ein bis zwei Sitzungen in wenigen Tagen |
| 5 | Befundevaluation | erneute Messung aller Sondierungstiefen, Vergleich mit den Ausgangswerten | drei bis sechs Monate nach der AIT |
| 6 | Chirurgische Therapie, falls nötig | Reinigung unter Sicht, danach zweite Befundevaluation | befundabhängig, Mitteilung an die Kasse |
| 7 | Unterstützende Parodontitistherapie (UPT) | Kontrolle, Nachreinigung, einmal jährlich vollständige Messung | zwei Jahre, zwei bis sechs Termine |
Was passiert beim ersten Termin, bevor die Kasse zahlt?
Am Anfang steht keine Unterschrift, sondern eine Messung. Bei der Kontrolluntersuchung erhebt die Zahnärztin oder der Zahnarzt den Parodontalen Screening-Index (PSI) – einen Suchtest, bei dem eine stumpfe Messsonde in jedem der sechs Gebissabschnitte die Tiefe der Zahnfleischfurche prüft. Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren haben darauf einmal in zwei Kalenderjahren Anspruch. Die Codes reichen von 0 bis 4. Erst ab Code 3 rückt die Parodontitis als Kassenleistung überhaupt in Reichweite, denn ab dieser Stufe folgt ein vollständiger Befund.

Dieser vollständige Befund heißt Parodontalstatus. Dabei misst die Praxis an sechs Stellen je Zahn die Sondierungstiefe, notiert Blutungen, Lockerungsgrade und den Befall der Wurzelaufzweigungen. Hinzu kommen Röntgenbilder, die den Verlauf des Kieferknochens zeigen. Aus diesen Daten ergibt sich eine Einstufung in ein Stadium (I bis IV, Ausmaß der bereits eingetretenen Schädigung) und einen Grad (A bis C, erwartete Geschwindigkeit des Fortschreitens). Beide Angaben steuern später, wie oft Sie zur Nachsorge kommen.
Zuvor räumt die Praxis in der Regel auf: Zahnstein und harte Beläge oberhalb des Zahnfleischrands müssen weg, weil sich sonst weder sauber messen noch zuverlässig behandeln lässt. Rechnen Sie deshalb mit einem oder zwei Vorbereitungsterminen, bevor der Antrag überhaupt herausgeht.
Erst wenn dieser Befund vollständig vorliegt, lässt sich die Frage nach der Parodontitis Kassenleistung beantworten. Der Screening-Wert allein genügt nicht, denn er zeigt nur an, wo genauer hingeschaut werden muss. Bei Parodontitis knüpft die Kassenleistung dagegen an zahnbezogene Messwerte an, die sich später mit den Kontrollwerten vergleichen lassen.
Wer hat Anspruch auf Parodontitis als Kassenleistung?
Anspruch auf die Parodontitis Kassenleistung hat jede gesetzlich versicherte Person mit einem gesicherten parodontalen Befund. Diese Voraussetzungen müssen zusammenkommen, bevor die Kasse die Behandlungsstrecke trägt:
- Gesetzliche Versicherung: Die Regelung der PAR-Richtlinie gilt für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen.
- Vollständiger Parodontalstatus: Sondierungstiefen, Blutungsneigung und Lockerungsgrade liegen gemessen und dokumentiert vor.
- Auffällige Messwerte: Werte von vier Millimetern und mehr gelten als auffällig, weil sich in solchen Taschen Bakterien ansiedeln, die eine Zahnbürste nicht mehr erreicht.
- Röntgenbefund: Der Verlauf des Kieferknochens zeigt, dass der Halteapparat des Zahns betroffen ist.
- Genehmigung der Kasse: Der von der Praxis übermittelte Behandlungsplan ist freigegeben.
Ein Alterslimit gibt es nicht, eine Zuzahlung ebenso wenig.
Eine reine Zahnfleischentzündung genügt dagegen nicht. Sie betrifft nur das Weichgewebe und lässt sich ohne Antrag behandeln – worin der Unterschied liegt, lesen Sie im Beitrag Zahnfleischentzündung oder schon Parodontitis. Die Kasse trägt die Parodontitis Kassenleistung erst, wenn der Halteapparat des Zahns nachweislich betroffen ist.
Für Menschen mit Pflegegrad oder mit einer Behinderung, die einen Anspruch auf besondere zahnärztliche Leistungen begründet, sieht die PAR-Richtlinie eine angepasste Strecke vor. Sie können unter anderem engere Nachsorgeintervalle erhalten. Privat Versicherte fallen nicht unter diese Regelung; für sie gilt die Gebührenordnung für Zahnärzte, und der Umfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag. Einen Überblick über das gesamte Fachgebiet finden Sie auf unserer Seite zur Behandlung des Zahnhalteapparats.
Ein häufiges Missverständnis betrifft das Alter: Die Parodontitis Kassenleistung steht auch jüngeren Erwachsenen offen, sofern der Befund stimmt. Das Bundesgesundheitsportal beschreibt unter Parodontitis auf gesund.bund.de, welche Anzeichen für eine Erkrankung des Zahnhalteapparats sprechen. Entscheidend bleibt die Messung im Behandlungsstuhl.
Wie läuft der Antrag auf die Parodontitis Kassenleistung ab?
Den Antrag stellen nicht Sie, sondern die Praxis. Sie übermittelt den erhobenen Parodontalstatus samt Stadium, Grad und geplantem Behandlungsumfang an Ihre Krankenkasse. Anschließend prüft die Kasse und erteilt die Genehmigung. Erst danach darf die eigentliche Therapie beginnen – die Parodontitis Kassenleistung ist also an eine Freigabe gebunden, nicht an ein Bonusheft.
Wie lange die Prüfung dauert, unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Die Praxis meldet sich, sobald die Genehmigung vorliegt, und vergibt dann die Termine; formal beginnt die Parodontitis Kassenleistung mit diesem Datum. Falls Sie zwischenzeitlich Beschwerden bekommen, warten Sie damit nicht auf die Genehmigung, sondern melden sich in der Praxis.
Von Ihnen verlangt der Antrag wenig: Sie bestätigen, dass Sie über Ablauf und Mitwirkung aufgeklärt wurden. Ein Bonusheft spielt keine Rolle, denn Bonusstufen betreffen die Festzuschüsse beim Zahnersatz, nicht die Parodontitis Kassenleistung. Ebenso wenig entsteht eine Wartezeit durch einen Kassenwechsel.
Zwei Dinge lohnen sich trotzdem zu wissen. Erstens gilt die Genehmigung für den beantragten Umfang; wird später eine chirurgische Therapie nötig, teilt die Praxis dies der Krankenkasse lediglich mit – ein neuer Antrag ist dafür nicht erforderlich. Zweitens beschreibt die Patienteninformation der KZBV zur Parodontitis die einzelnen Stufen der Behandlungsstrecke aus Sicht der Vertragszahnärzteschaft. Wer die Systematik kennt, fragt im Gespräch gezielter nach.
Was besprechen Sie im Aufklärungs- und Therapiegespräch?
Vor der ersten Reinigung unterhalb des Zahnfleischs steht ein eigener Termin, das Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG). Es ist Pflichtbestandteil und ebenfalls Teil der Parodontitis Kassenleistung. Besprochen werden der Befund, die Ursachen, Ihre persönlichen Risikofaktoren und der Zeitplan der kommenden zwei Jahre. Sie erfahren dabei auch, welche Termine verbindlich sind.
Zum Gespräch gehört eine praktische Mundhygieneunterweisung. Statt allgemeiner Ratschläge geht es um Ihr Gebiss: Welche Zahnzwischenraumbürste passt in welche Lücke, wo bleibt beim Putzen regelmäßig Belag liegen, welche Reihenfolge funktioniert im Alltag. Diese Anleitung ist kein Beiwerk, denn die Zahnzwischenräume machen einen erheblichen Teil der Zahnoberfläche aus.
Planen Sie für diesen Termin Ruhe ein und bringen Sie Ihre Fragen mit. Weil bei Parodontitis die Kassenleistung eine Mitwirkung über zwei Jahre voraussetzt, ist das Gespräch der richtige Ort, um Zweifel anzusprechen – etwa zu Terminfrequenz, Schichtdienst oder längeren Auslandsaufenthalten.
Zwei Punkte kommen fast immer zur Sprache. Erstens das Rauchen: Es verschlechtert die Durchblutung des Zahnfleischs und mindert den Behandlungserfolg. Zweitens ein Diabetes, denn beide Erkrankungen beeinflussen sich gegenseitig – die S2k-Leitlinie zu Diabetes und Parodontitis beschreibt diesen Zusammenhang ausführlich. Wer hier etwas ändert, verbessert die Ausgangslage messbar.
Wie läuft die antiinfektiöse Therapie Termin für Termin ab?
Die antiinfektiöse Therapie (AIT) ist der Kern der Parodontitis Kassenleistung: Mit feinen Handinstrumenten und Ultraschallspitzen entfernt die Praxis Beläge und bakterielle Biofilme von den Wurzeloberflächen innerhalb der Zahnfleischtaschen. Das Zahnfleisch bleibt dabei geschlossen, es wird nichts aufgeschnitten. Die Behandlung erfolgt in örtlicher Betäubung und ist dadurch in der Regel schmerzarm.
Üblich sind ein bis zwei Sitzungen innerhalb weniger Tage. Häufig teilt die Praxis nach Kiefern oder Quadranten auf, damit nicht der ganze Mund gleichzeitig betäubt ist. Planen Sie pro Sitzung eine längere Terminzeit ein und für den Rest des Tages nichts Anstrengendes. Details zum Verfahren beschreibt unsere Seite zur antiinfektiösen Parodontitistherapie.
Nach dem Abklingen der Betäubung können Beschwerden auftreten: druckempfindliches Zahnfleisch, empfindliche Zahnhälse auf Kaltes, gelegentlich eine leichte Nachblutung. Diese Reaktionen lassen meist innerhalb weniger Tage nach. Begleitende Antibiotika gehören nicht zum Standard; sie kommen nur in begründeten Einzelfällen infrage, etwa bei schwerem, rasch fortschreitendem Verlauf. Auch das entscheidet der Befund, nicht der Wunsch.
Wichtig für die Planung: Die Reinigung aller betroffenen Zähne ist bei Parodontitis als Kassenleistung in einem Zug vorgesehen, nicht verteilt über Monate. Der Grund liegt in der Biologie – bereits gereinigte Taschen können sich sonst von unbehandelten Bereichen aus erneut besiedeln. Halten Sie die vorgeschlagenen Termine deshalb möglichst eng beieinander.
Was passiert bei der Befundevaluation nach drei bis sechs Monaten?
Drei bis sechs Monate nach der antiinfektiösen Therapie folgt die Befundevaluation. Dabei misst die Praxis sämtliche Sondierungstiefen erneut und vergleicht sie mit den Ausgangswerten. Dieser Termin ist der Wendepunkt der Parodontitis Kassenleistung, weil sich hier entscheidet, ob Sie direkt in die Nachsorge wechseln oder ob ein weiterer Schritt nötig wird.
Der Zeitraum ist bewusst gewählt: Das Gewebe braucht Wochen, um zu schrumpfen und sich wieder anzulegen. Taschen, die anfangs sechs Millimeter tief waren, können bis dahin deutlich flacher geworden sein. Bleiben jedoch tiefe Taschen zurück, kommt bei fortgeschrittenen Formen eine chirurgische Therapie infrage. Dabei klappt die Zahnärztin das Zahnfleisch ab, reinigt unter Sicht und vernäht wieder.
Auch dieser Eingriff gehört bei entsprechendem Befund zur Parodontitis Kassenleistung; er muss der Krankenkasse lediglich mitgeteilt werden, eine erneute Genehmigung ist nicht nötig. Danach folgt eine zweite Befundevaluation. Wenn die Werte stabil sind, beginnt in beiden Fällen die eigentliche Langstrecke: die Nachsorge.
Für Sie bedeutet der Termin vor allem eines: Sie sehen Zahlen statt Eindrücke. Fragen Sie deshalb nach dem Vergleich der Blutungswerte und nach der Zahl der verbliebenen tiefen Stellen. Bei Parodontitis misst die Kassenleistung ihren Erfolg genau daran – und nicht daran, ob sich der Mund subjektiv besser anfühlt.
Wie oft müssen Sie zur UPT-Nachsorge – und wie lange?
Bei der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) handelt es sich um die strukturierte Nachsorge, die bei Parodontitis als Kassenleistung auf die aktive Behandlung folgt. Sie läuft über zwei Jahre, und ihre Frequenz hängt vom Grad ab, den die Praxis beim Parodontalstatus festgestellt hat. Je schneller die Erkrankung voraussichtlich fortschreitet, desto enger liegen die Termine.

| Grad | Einschätzung des Verlaufs | Termine in zwei Jahren | Mindestabstand |
|---|---|---|---|
| Grad A | langsames Fortschreiten, keine verstärkenden Faktoren | bis zu 2 | 10 Monate |
| Grad B | mittleres Fortschreiten, einzelne Risikofaktoren | bis zu 4 | 5 Monate |
| Grad C | rasches Fortschreiten, etwa bei Rauchen oder unzureichend eingestelltem Diabetes | bis zu 6 | 3 Monate |
Seit dem 1. Juli 2025 sind die UPT-Termine nicht mehr an das Kalenderjahr gebunden. Es gelten Höchstzahlen für den zweijährigen UPT-Zeitraum; die Termine werden möglichst gleichmäßig über die zwei Jahre verteilt.
Jeder dieser Termine ist mehr als eine Reinigung. Er umfasst die Kontrolle Ihrer Mundhygiene, eine erneute Anleitung an den Stellen, die Ihnen schwerfallen, die Entfernung weicher und harter Beläge sowie das Nachreinigen einzelner Taschen, die noch auffällig sind. Einmal im Jahr misst die Praxis zusätzlich alle Sondierungstiefen vollständig nach.
Zwei Jahre klingen nach viel, entsprechen aber der Natur der Erkrankung. Weitere Hinweise zum Ablauf finden Sie auf der Seite zur unterstützenden Nachsorge nach Parodontitisbehandlung. Was danach kommt, legt Ihre Zahnärztin anhand des dann aktuellen Befunds fest.
Die Nachsorge ist damit der längste, aber auch der tragende Teil der Parodontitis Kassenleistung. Fachlich gilt sie als der Abschnitt, der über den weiteren Verlauf entscheidet: Bakterien besiedeln gereinigte Wurzeloberflächen innerhalb von Wochen erneut. Genau deshalb hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Erhaltungsphase fest in die Behandlungsstrecke geschrieben, statt sie dem Zufall zu überlassen.
Was deckt die Parodontitis Kassenleistung nicht ab?
Bei Parodontitis verläuft die Grenze der Kassenleistung nicht zwischen wichtig und unwichtig, sondern zwischen dem, was der Leistungskatalog vorsieht, und dem, was darüber hinausgeht. Folgende Übersicht ordnet die häufigsten Positionen zu.
| Leistung | Von der Kasse getragen? | Hinweis |
|---|---|---|
| PSI-Screening | ja | einmal in zwei Kalenderjahren ab 18 Jahren |
| Parodontalstatus und Antrag | ja | Grundlage der Genehmigung |
| Aufklärungsgespräch und Mundhygieneunterweisung | ja | Pflichtbestandteil vor der Therapie |
| Antiinfektiöse Therapie (AIT) | ja | erst nach Genehmigung |
| Chirurgische Therapie | ja, befundabhängig | Mitteilung an die Kasse nötig |
| Befundevaluation | ja | drei bis sechs Monate nach der AIT |
| UPT über zwei Jahre | ja | Anzahl je nach Grad |
| Zahnsteinentfernung | ja | einmal je Kalenderjahr |
| Professionelle Zahnreinigung als Vorbehandlung | nein | private Leistung nach GOZ |
| Laser, photodynamische Verfahren | nein | private Zusatzleistung |
| Regenerative Verfahren am Knochen | in der Regel nein | Aufklärung im Einzelfall |
| Begleitende Antibiotika | nur in begründeten Fällen | Entscheidung nach Befund |
Zwei Punkte sorgen erfahrungsgemäß für Rückfragen. Zum einen die Zahnreinigung vor Behandlungsbeginn: Sie zählt nicht zur Parodontitis Kassenleistung, obwohl sie fachlich sinnvoll sein kann. Zum anderen die Frage nach zusätzlichen Techniken. Bei Parodontitis endet die Kassenleistung dort, wo ein Verfahren keinen ausreichend belegten Zusatznutzen für die Regelversorgung hat.
Alles, was außerhalb der Parodontitis Kassenleistung liegt, muss Ihnen die Praxis vorher schriftlich anbieten. Die Kosten richten sich nach Befund und Aufwand und werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet; verbindliche Angaben erhalten Sie in Ihrem individuellen Kostenplan. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstanden haben, und fragen Sie ruhig nach dem konkreten Nutzen einer Zusatzleistung.
Welche Mitwirkung erwartet die Parodontitis Kassenleistung von Ihnen?
Die Parodontitis Kassenleistung ist als Zusammenarbeit angelegt. Der wichtigste Beitrag ist unspektakulär: die tägliche Reinigung der Zahnzwischenräume. Die Praxis erreicht die Wurzeloberflächen zwei- bis sechsmal in zwei Jahren, Sie erreichen sie jeden Abend. Deshalb entscheidet vor allem die häusliche Routine über den Verlauf.

Während der zweijährigen Nachsorge erwartet die Behandlungsstrecke vier konkrete Beiträge von Ihnen:
- Tägliche Zwischenraumreinigung: Bürstchen oder Zahnseide kommen jeden Abend zum Einsatz, denn dort kehrt der bakterielle Belag zuerst zurück.
- Umsetzung der Anleitung: Die im Aufklärungsgespräch gezeigte Technik gehört in den Alltag, nicht nur in die Woche vor dem Termin.
- Terminverbindlichkeit: Wer Nachsorgetermine verstreichen lässt, unterbricht die Behandlungsstrecke; sie lässt sich dann nicht beliebig später fortsetzen, sondern erfordert unter Umständen eine neue Befunderhebung und einen neuen Antrag.
- Rechtzeitige Absage: Sagen Sie also lieber früh ab und vereinbaren gleich einen Ersatztermin, statt eine Lücke entstehen zu lassen.
Drei weitere Punkte beeinflussen das Ergebnis spürbar:
- Rauchstopp oder Reduktion: Nikotin verengt die Gefäße im Zahnfleisch und maskiert Blutungszeichen.
- Diabetes-Einstellung: Gut eingestellte Blutzuckerwerte verbessern die Chancen auf stabile Verhältnisse.
- Rückmeldung: Neue Lockerungen, Schwellungen oder Druckgefühle gehören zeitnah in die Praxis, nicht erst zum nächsten geplanten Termin.
Diese Mitwirkung ist keine Schikane, sondern die Bedingung, unter der die Parodontitis Kassenleistung überhaupt funktioniert. Die Kasse finanziert eine Behandlungsstrecke über zweieinhalb Jahre; ihren Wert entfaltet sie nur, wenn beide Seiten den Zeitplan einhalten. Notieren Sie sich die Nachsorgetermine deshalb so verbindlich wie einen beruflichen Termin.
Risiken, Grenzen und Alternativen
Auch eine vollständig durchlaufene Behandlungsstrecke hat Grenzen. Parodontitis bleibt eine chronische Erkrankung, daran ändert die Kassenleistung nichts. Ziel ist es, die Entzündung zum Stillstand zu bringen und den Zustand über die Nachsorge zu stabilisieren – nicht, den ursprünglichen Zustand des Knochens wiederherzustellen. Verlorener Knochen wächst durch die Reinigung nicht nach.
Zu den bekannten Nebenwirkungen zählen zurückweichendes Zahnfleisch und dadurch länger wirkende Zähne, offene Zahnzwischenräume, empfindliche Zahnhälse sowie eine erhöhte Neigung zu Wurzelkaries an freiliegenden Flächen. Zähne mit sehr weit fortgeschrittenem Verlust des Halteapparats lassen sich möglicherweise nicht erhalten; das zeigt sich manchmal erst bei der Befundevaluation. Ihr Behandler bespricht diese Punkte vorab mit Ihnen.
Eine echte Alternative zur mechanischen Reinigung der Wurzeloberflächen gibt es nach heutigem Kenntnisstand nicht. Mundspüllösungen, Zahnpasten und Nahrungsergänzung können die Instrumentierung nicht ersetzen. Privat angebotene Zusatzverfahren wie Laseranwendungen versprechen einen Zusatznutzen, der wissenschaftlich nicht für alle Situationen belegt ist – fragen Sie deshalb gezielt nach der Evidenz.
Eine weitere Grenze betrifft den Leistungsumfang selbst. Bei Parodontitis deckt die Kassenleistung eine Regelversorgung ab, keine Wunschversorgung: Sie erhalten das, was fachlich als ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich gilt. Wer darüber hinaus etwas möchte, trägt die Mehrkosten selbst und sollte sich den erwarteten Nutzen konkret erläutern lassen.
Die dritte Grenze ist zeitlich. Nach zwei Jahren endet der genehmigte Rahmen, nicht die Erkrankung. Wie es weitergeht, hängt vom Befund ab: Manche Patientinnen und Patienten bleiben in einem engmaschigen Nachsorgerhythmus, andere kehren in längere Kontrollabstände zurück. Unbehandelte Parodontitis kann fortschreiten und langfristig zu Zahnlockerung führen; eine frühzeitige Behandlung kann den Verlauf günstig beeinflussen.
Häufige Fragen zur Parodontitisbehandlung auf Kassenkosten
Was kostet mich die Behandlung als gesetzlich versicherte Person?
Für die genehmigten Schritte – Befund, Aufklärungsgespräch, antiinfektiöse Therapie, Befundevaluation und die Nachsorgetermine über zwei Jahre – fällt kein Eigenanteil an. Kosten entstehen nur für Leistungen außerhalb des Katalogs, etwa eine professionelle Zahnreinigung als Vorbehandlung. Diese muss Ihnen die Praxis vorher schriftlich anbieten und nach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnen.
Wie lange dauert die gesamte Behandlungsstrecke?
Von der ersten Messung bis zum Ende der Nachsorge vergehen rund zweieinhalb Jahre. Auf die Vorbereitung und die Genehmigung folgen ein bis zwei Sitzungen der antiinfektiösen Therapie, nach drei bis sechs Monaten die Befundevaluation und anschließend die zweijährige unterstützende Parodontitistherapie mit zwei bis sechs Terminen, je nach Grad.
Muss ich vor der Behandlung eine Zahnreinigung bezahlen?
Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zur Parodontitis Kassenleistung. Die Entfernung von Zahnstein übernimmt die Kasse einmal je Kalenderjahr. Ob darüber hinaus eine Reinigung sinnvoll ist, hängt vom Belagbefund ab. Einige Krankenkassen beteiligen sich freiwillig an den Kosten – fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach.
Was passiert, wenn ich einen Nachsorgetermin verpasse?
Ein einzelner verschobener Termin lässt sich meist nachholen. Wer die Nachsorge jedoch über längere Zeit aussetzt, unterbricht die genehmigte Behandlungsstrecke. Dann kann eine erneute Befunderhebung und ein neuer Antrag nötig werden. Sagen Sie deshalb frühzeitig ab und vereinbaren im selben Anruf einen Ersatztermin.
Zahlt die Kasse eine zweite Parodontitisbehandlung?
Grundsätzlich ja, sofern ein neuer Befund sie begründet. Nach Abschluss der zweijährigen Nachsorge erhebt die Praxis den Parodontalstatus erneut und entscheidet gemeinsam mit Ihnen über das weitere Vorgehen. Eine erneute Behandlungsstrecke setzt wieder eine Genehmigung Ihrer Krankenkasse voraus, weil die Parodontitis Kassenleistung immer befundgebunden ist.
Übernimmt die Kasse Antibiotika bei Parodontitis?
Begleitende Antibiotika sind kein Regelbestandteil. Sie kommen nur in begründeten Einzelfällen infrage, etwa bei rasch fortschreitenden Verläufen oder bestimmten Allgemeinerkrankungen. Ausschlaggebend ist der Befund. Da jede Antibiotikagabe Nebenwirkungen und Resistenzbildung mit sich bringen kann, wägt die Praxis den Nutzen im Einzelfall ab.
Was gilt für Menschen mit Pflegegrad oder Behinderung?
Die PAR-Richtlinie sieht für Versicherte mit Pflegegrad oder mit einer Behinderung, die einen entsprechenden Anspruch begründet, eine angepasste Behandlungsstrecke vor. Dazu zählen unter anderem engere Nachsorgeintervalle. Angehörige oder Betreuungspersonen dürfen beim Aufklärungsgespräch dabei sein und die Anleitung zur täglichen Reinigung mit erhalten.
Parodontitisbehandlung in Lörrach: Ihr nächster Schritt
In der Zahnarztpraxis am Senser Platz in Lörrach behandeln zwei Zahnärzte, Garik Khachatryan und Dr. med. stom. Niculae Oprea; zu den Schwerpunkten der Praxis zählt die Parodontologie. Wenn Ihr Zahnfleisch beim Putzen blutet oder eine Kontrolle einen auffälligen PSI-Wert ergeben hat, klären wir im ersten Schritt den Befund – erst danach steht fest, ob die Parodontitis Kassenleistung für Sie infrage kommt.
Sie erreichen uns in der Tumringer Straße 199, 79539 Lörrach, telefonisch unter 07621 84800 oder über unsere Kontaktseite. Termine vergeben wir nach Vereinbarung. Wenn Sie unsicher sind, vereinbaren Sie gern einen Termin. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung, Diagnose oder Beratung. Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an Ihre Zahnärztin oder Ihren Zahnarzt.
Quellen
- KZBV – Medizinische Informationen zu Parodontitis — Ablauf der PAR-Behandlungsstrecke, Befunderhebung, antiinfektiöse Therapie und unterstützende Parodontitistherapie
- gesund.bund.de – Parodontitis — Krankheitsbild, Risikofaktoren und Behandlungsprinzipien in behördlich geprüfter Patientensprache
- Gemeinsamer Bundesausschuss — Herausgeber der seit 1. Juli 2021 geltenden PAR-Richtlinie mit der Systematik aus Stadium, Grad und Nachsorgefrequenz
- S2k-Leitlinie Diabetes und Parodontitis (AWMF 083-015) — Wechselwirkung zwischen Blutzuckereinstellung und parodontaler Erkrankung